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Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher

 
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davX
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Anmeldungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 8494
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 11.07.2015 14:00    Titel: Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher Antworten mit Zitat

Ulmer abgeblitzt - Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen

Eugen Ulmer hatte vor einiger Zeit gegen die TU Darmstadt geklagt, denn diese hatte Bücher und darunter auch ein Standardwerk und Lehrbuch von Eugen Ulmer, welche die Uni ihren Studienten an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellte und ihnen auch ermöglichte Texte auszudrucken und abzuspeichern.

Das war Ulmer jedoch ein Dorn im Auge:
"Der Verlag ist der Ansicht, dass dies nicht von den Beschränkungen, die das Urheberrecht zugunsten von Bibliotheken vorsieht, gedeckt ist und hatte im Jahr 2010 auf Unterlassung geklagt."

die Klage wurde bereits vom Landesgericht Frankfurt am Main abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof bekam nun auch Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg:

Zitat:

Der EuGH hatte dann im September 2014 entschieden, dass Mitgliedsstaaten ihren Bibliotheken gestatten dürfen, Lehrbücher zu digitalisieren und an Terminals zum Lesen zur Verfügung zu stellen (Az. C-117/13). Die Terminals müssten sich allerdings in den Räumlichkeiten der Einrichtung befinden. Ausdrucke oder Kopien auf Datenträger wie USB-Sticks seien zulässig, dürften im Umfang aber nicht die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers ungebührlich verletzen.


Damit ist die Klage von Ulmer endgültig vom Tisch.

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Bibliotheken-duerfen-Buecher-digital-zugaenglich-machen-2610376.html

siehe auch, BGH Mitteliung der Pressestelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70808&pos=1&anz=65
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Murx Pickwick
Quoten-Kobold


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 4622
Wohnort: Runkel

BeitragVerfasst am: 11.07.2015 18:43    Titel: Re: Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher Antworten mit Zitat

Das ist doch mal endlich ein wundervoller Sieg! Very Happy
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Ich habe es endlich amtlich (Mitgliedsausweis der Piratenpartei):
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Behinderung dieser Rechte wird geahndet durch die Piratenpartei Deutschland"
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davX
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Anmeldungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 8494
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 12.07.2015 16:15    Titel: Re: Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher Antworten mit Zitat

Ja das dachte ich mir auch Very Happy

Wobei es wäre ein Armutszeugnis für die europäische Bildung und Forschung, wenn Ulmer mit dieser Klage durchgekommen wäre. Insofern bin ich geneigt zu sagen, das war das einzig konsequente Urteil, das im Sinne des Forschungs- und Bildungsbetriebs und damit auch im Sinne der Bibliotheken ist. Es ist ohnehin schon ein Witz, dass das Urheberrecht, welches ja eigentlich einst erfunden wurde, um die Autoren vor den Verlagen zu schützen, nun von den Verlagen genutzt wird um die Leser ihrer Werke zu gängeln, die ursprünglich vom Urheberrecht unangetastet waren. OK: damals war die einzige Methode zur Verfielfältigung der normalen Leser das Abschreiben von Hand.
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